Personenbeförderungsschein

Bei der Antragstellung beim Kreis Lippe sind Personalausweis und Führerschein vorzulegen. Folgende Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen:
  • Mindestalter 21 Jahre ( zum Prüfungstermin )
  • Fließend Deutsch in Wort und Schrift
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (PKW), gültig seit mindestens zwei Jahren und keine Probezeit
  • Kein drohender Führerscheinentzug durch Einträge in der Flensburger Verkehrssünderkartei oder laufende Verfahren (max. 6 Punkte sind zulässig)
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Eine Bescheinigung des zukünftigen Arbeitgebers
Sofern Sie noch keinen Führerschein im Scheckkartenformat haben, wird die Beantragung eines solchen ebenfalls erforderlich. Hierfür ist bei Antragstellung ein Lichtbild mitzubringen. Des weiteren müssen Sie sich ärztlich auf ihre körperliche Eignung untersuchen lassen. Zu beachten ist, dass die Gültigkeit des P-Scheinantrages und die ärztliche Untersuchung zeitlich auf ein Jahr begrenzt sind. Die Ortskenntnisprüfung legen Sie beim Kreis Lippe ab.

Die Ortskenntnisprüfung für Taxifahrer gliedert sich in mehrere schriftliche Teile. In der schriftlichen Prüfung werden Ihnen Fragen gestellt, die innerhalb von 45 Minuten zu beantworten sind.

Sie können die Ortskenntnisprüfung sowie alle sonstigen Informationen im Detail unter www.Kreis-Lippe.de, Verwaltung/Fachbereiche/Fachgebiet 2.2/ „unsere Aufgaben im Überblick“ nachlesen bzw. ausdrucken.