Personenbeförderungsschein
Bei der Antragstellung beim Kreis Lippe sind Personalausweis und Führerschein vorzulegen. Folgende Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen:- Mindestalter 21 Jahre ( zum Prüfungstermin )
- Fließend Deutsch in Wort und Schrift
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (PKW), gültig seit mindestens zwei Jahren und keine Probezeit
- Kein drohender Führerscheinentzug durch Einträge in der Flensburger Verkehrssünderkartei oder laufende Verfahren (max. 6 Punkte sind zulässig)
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Eine Bescheinigung des zukünftigen Arbeitgebers
Die Ortskenntnisprüfung für Taxifahrer gliedert sich in mehrere schriftliche Teile. In der schriftlichen Prüfung werden Ihnen Fragen gestellt, die innerhalb von 45 Minuten zu beantworten sind.
Sie können die Ortskenntnisprüfung sowie alle sonstigen Informationen im Detail unter www.Kreis-Lippe.de, Verwaltung/Fachbereiche/Fachgebiet 2.2/ „unsere Aufgaben im Überblick“ nachlesen bzw. ausdrucken.