Krankenfahrten - Seite 1
Hier ein kleiner Überblick mit Beispielen zum Thema KrankenfahrtenAllgemeinesAm 1. Januar 2019 trat das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) in Kraft. Danach sind für folgende Personen die Fahrten mit einem Taxi, Mietwagen, Behinderten-Transportwagen, Liege-Mietwagen oder Tragestuhl-Wagen zur ambulanten Behandlung genehmigungsfrei:
Der Gesetzgeber hat auch nach der letzten "großen Gesundheitsreform 2004" eine gewisse Vielfalt von Krankenfahrten bestätigt, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen. Damit ist nach wie vor gewährleistet, dass besonders hilfsbedürftige Personen sowie schwer Erkrankte zu ihren notwendigen Behandlungen kommen können. |
Eigenbeteiligungen/Zuzahlungen betragen in der Regel abzüglich einer Zuzahlung in Höhe von 10% mindestens 5 Euro höchstens 10 Euro je Fahrt, oder bei Serienfahrten für die erste und letzte Fahrt (Inhaber/innen eines Befreiungsausweises brauchen grundsätzlich nichts zu bezahlen).
1. Fahrten, die Sie direkt (und ohne Rücksprache/Genehmigung mit Ihrer Krankenkasse) bei uns buchen und durchführen können.
a. Fahrten zur stationären Aufnahme zum Krankenhaus bis 100 km Entfernung (über 100 km Genehmigung erforderlich) und natürlich die Rückfahrt vom Krankenhaus nach Hause.
- Ärztliche Verordnung nötig
- Kosten für Sie: in der Regel abzüglich einer Zuzahlung in Höhe von 10% mindestens 5 Euro höchstens 10 Euro je Fahrt
b. Fahrten zu ambulanten Operationen (Hin/Rückfahrt)
Beispiel: Sie müssen zur Augenoperation/Lasern nach Detmold. Wir bringen Sie hin und holen Sie nach der OP wieder ab (in der Regel wird auch die Fahrt zur nötigen Vor- und Nachuntersuchung übernommen).
- Ärztliche Verordnung nötig
- Kosten für Sie: in der Regel abzüglich einer Zuzahlung in Höhe von 10% mindestens 5 Euro höchstens 10 Euro je Fahrt