Krankenfahrten - Seite 2


2. Fahrten, für die eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse nötig ist


Eins vorweg, Fahrten für Dialyse- und Krebspatienten werden grundsätzlich genehmigt (bis zur nächsten geeigneten Behandlungsmöglichkeit - in begründeten Fällen auch in eine weiterentfernte Einrichtung). Bei Krebspatienten gehören auch Fahrten zur Blutkontrolle dazu.

Allgemeines:

Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden. Stellen Sie bitte einen Antrag auf Genehmigung und Kostenübernahme von Krankenfahrten. Sollte es aus Zeitgründen vor der ersten Fahrt nicht mit der Genehmigung klappen, kann in der Regel die Fahrt auch rückwirkend genehmigt werden (wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden). Gerne sind wir Ihnen bei dem Antrag der Genehmigung behilflich oder nehmen Ihnen die Formalitäten ganz ab. Es kommt vor, dass auf der Genehmigung Ihrer Krankenkasse ein anderes örtliches Taxiunternehmen vorgeschlagen wird. Grundsätzlich haben Sie das Recht, das Taxiunternehmen Ihres Vertrauens selbst zu bestimmen, wenn das Unternehmen gültige Verträge mit Ihrer Krankenkasse besitzt. Wir rechnen mit allen Krankenkassen ab.

a. Fahrten zur Dialysebehandlung

  - Ärztliche Verordnung nötig
  - Ihre Kosten: Bei Patienten, die dauerhaft in Behandlung sind, empfehlen wir zu
    Jahresanfang Ihre persönliche Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-
    Jahresbruttoeinkommen) ausrechnen zu lassen und diesen Betrag bei Ihrer     Krankenkasse zu begleichen. Sie erhalten dann einen Befreiungsausweis und brauchen
    keine Eigenanteile mehr zu bezahlen.


b. Fahrten zur Strahlen- /Chemotherapie

  - Ärztliche Verordnung nötig
  - Ihre Kosten: In der Regel ist bei Serienbehandlungen bei der ersten und letzten
    Fahrt 5 Euro zu bezahlen.


c. Fahrten zur ambulanten Behandlung, Tagesklinik

Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen beim Facharzt oder im Klinikum werden für Inhaber eines Schwerbeschädigtenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit Pflegestufe 2 oder 3 in der Regel genehmigt. In Sonderfällen wird eine Genehmigung auch für Personen ohne diese amtlichen Merkmale erteilt... Krankenfahrten, durch die eine voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird, werden in der Regel genehmigt.

Sollte Ihr Antrag auf Genehmigung abgelehnt werden, sprechen Sie bitte mit uns. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen vielleicht weiterhelfen, da wir unter Umständen vergleichbare Fälle kennen, die genehmigt wurden. Wir kennen die kompetenten Ansprechpartner der jeweiligen Krankenkassen und können im Einzelfall nach genauer Schilderung Ihres Falles noch eine Genehmigung erreichen.