Krankenfahrten - Seite 3


So beantragen Sie einen Befreiungsausweis:

Sammeln Sie alle Zuzahlungsbeläge, Eigenanteile, Praxisgebühren, Krankenhausgebühren, Rezeptgebühren usw. Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi, in der Apotheke usw. keine Eigenanteile mehr zu bezahlen. Der Befreiungsausweis gilt in der Regel für das Kalenderjahr oder auf Dauer.


3. Andere Kostenträger (Berufsgenossenschaft, GUV usw.)


Arbeitsunfall/Wegeunfall
Bei Arbeitsunfällen können Sie in der Regel solange ein Taxi zum Ort der Behandlung benutzen, solange Sie aufgrund Ihres Unfalles kein Auto fahren können und öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind. Es reicht eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes. Bei einem längeren Behandlungszeitraum sollte die zuständige Berufsgenossenschaft informiert werden. Zuzahlungen sind nicht zu leisten.

Schulunfall
Ihr Kind hatte einen Schulunfall und kann z.B. nicht mit dem Bus fahren? Die zuständige Schulversicherung kommt in der Regel solange für die Taxifahrten auf. Hierzu sind eine ärztliche Verordnung und eine Bescheinigung der Schule nötig. Zuzahlungen sind nicht zu leisten.

Haben Sie noch andere Fragen, rufen Sie uns bitte an oder schicken uns eine Email.